Dichtheitsprüfung

Die Dichtheit einer Kälteanlage oder Wärmepumpe ist ein besonderes Qualitätsmerkmal. Deshalb legen wir bereits bei der Planung und dem Bau unserer Anlagen größten Wert auf deren Dichtheit. Aktuelle Kältemittel, sofern sie in die Atmosphäre gelangen, begünstigen den Treibhauseffekt. Daher muss ein besonderer Wert auf die Dichtheit der Anlagen gelegt werden, um Verluste zu vermeiden. Der Gesetzgeber schreibt hierbei vor, wieviel Kältemittel in einem bestimmten Zeitraum verloren gehen darf. Für die Einhaltung der Grenzwerte trägt der Betreiber der Anlage die Verantwortung. Eine Kälteanlage mit einer Füllmenge, die einem Treibhauseffekt von mindestens fünf Tonnen CO2 entspricht, ist daher jährlich auf Dichtheit zu kontrollieren. Hierbei kommt es sowohl auf die Menge des Kältemittels, als auch auf dessen Treibhauspotential (GWP) an. Die Prüfung muss durch zertifizierte Betriebe und deren zertifiziertes Personal erfolgen und enstsprechend in einem Logbuch dokumentiert werden. Bei größeren Anlagen mit einer größeren Kältemittelfüllmenge kann die Überprüfung auch halbjährlich oder vierteljährlich notwendig sein.

Gerne unterstützen wir Sie dabei, dieser Forderung nachzukommen. Zusätzlich erhöht eine Dichtheitsprüfung die Betriebssicherheit Ihrer Anlagen. Die Dichtheitsprüfung kann entweder direkt mit einer Wartung kombiniert oder bei Notwendigkeit auch einzeln durchgeführt werden.

Ein kurzer Überblick über die Grenzwerte für einige gängige Kältemittel (ohne Gewähr):

Kältemittel GWP 1x Jährlich ab 5t C02-Ä. 2x Jährlich ab 50t C02-Ä. 4x Jährlich ab 500t C02-Ä.
R32 675 ab 7,4 kg ab 74,1 kg ab 740,7 kg
R134a 1430 ab 3,5 kg ab 35,0 kg ab 394,7 kg
R404a 3922 ab 1,3 kg ab 12,7 kg ab 127,5 kg
R407c 1774 ab 2,8 kg ab 28,2 kg ab 281,8 kg
R407f 1825 ab 2,7 kg ab 27,4 kg ab 274,0 kg
R410a 2088 ab 2,4 kg ab 23,9 kg ab 239,5 kg
R507 3985 ab 1,3 kg ab 12,5 kg ab 125,5 kg

Der Einsatz eines Kältemitteldetektors halbiert den Zeitraum.