Energetische Inspektion nach GEG 2020

Das GebäudeEnergieGesetz (früher EnEV 2014 §12) regelt in den §74 bis §78 die Energetische Inspektion von Klimaanlagen. Hier schreibt das GEG Betreibern von Klimaanlagen mit mehr als 12 kW Kälteleistung vor, diese auf ihre Energieeffizient überprüfen zu lassen. Die Inspektion ist erstmals im zehnten Jahr nach der Inbetriebnahme oder der Erneuerung wesentlicher Bauteile wie Wärmeübertrager, Ventilator oder Kältemaschine durchzuführen. Nach der erstmaligen Inspektion ist die Anlage wiederkehrend mindestens alle zehn Jahre einer Inspektion zu unterziehen. Ziel der Inspektion ist es, dem Betreiber Hinweise zu geben, wie seine Anlage kosteneffizient energetisch verbessert werden kann. Der erstellte Prüfbericht wird anschließend von uns bei der Registrierstelle eingetragen.